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Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte / Thema: Rechte & Pflichten
Pflichtfortbildungstage für Betreuungskräfte nach § 43b, 53b SGB XI / Thema: Rechte & Pflichten Wo sind die Grenzen - wo darf ich nein sagen? Welche Rechte & Pflichten haben wir?
Betreuungskräfte sind verpflichtet, ihre Qualifikation durch mindestens zwei Fortbildungstage pro Jahr zu erhalten.
Diese Fortbildung wird sehr praxisbezogen durchgeführt. Wichtige Bestandteile sind die Reflexion, der gemeinsame Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmer:innen und die Auffrischung und Erweiterung des theoretischen und praktischen Wissens. Zudem gibt es jeweils ein Schwerpunktthema (vgl. Untertitel). Ziel ist es, die Teilnehmer:innen in ihrer praktischen Arbeit zu unterstützen.
Voraussetzung:
Betreuungskräfte mit abgeschlossener Weiterbildung
Betreuungskräfte mit abgeschlossener Weiterbildung
Anerkennung:
10 RbP-Punkte